Häufige Fragen

1. Welche Informationen erhalte ich per E-Mail?
  • Anmeldebestätigung
  • Benachrichtigung, wenn Sie bei einem Artikel von einem anderen Bieter überboten wurden. So haben Sie die Möglichkeit, sofort mit einem höheren Gebot zu reagieren, und bleiben damit aktiv bei der Versteigerung dabei
  • spezielle Angebote von Firmen und Geschäften, bei deren Artikeln Sie mitbieten, wenn Sie das ausdrücklich wünschen
  • nach Auktionsende ob und wenn ja in welcher Höhe Sie den Zuschlag erhalten
  • Informationen zur sicheren Bezahlung ihres Artikels, für den Sie den Zuschlag erhalten haben
  • Nach Bezahlung über das Online-Bezahlsystem ein persönliches Zertifikat zur Abholung des Produkts, das bei der schnellen, sicheren und unkomplizierten Abwicklung hilft
2. Wie suche ich einen Artikel?
Artikel können wie folgt gesucht werden:
  • nach Artikelnummer in der Auktion
  • nach Artikelname
  • nach Stichwortsuche
  • nach Artikelbeschreibung
  • nach Name des Verkäufers

Sämtliche Suchoptionen sind auf jeder Seite der Auktion verfügbar.

3. Wie kann ich mehr über die angebotenen Artikel erfahren?
Weitere Informationen über die Angebote finden Sie direkt bei den jeweiligen Verkaufsstellen des Anbieters.
4. Wie platziere ich mein Gebot?
Alle Gebote, die Sie abgeben, sind Stellvertretergebote. Durch die Abgabe Ihres geheimen Höchstgebotes bestimmen Sie, wie viel Sie im Maximum für einen Artikel, bei dem Sie mitbieten, zu zahlen bereit sind. Die Marktplatzsoftware platziert dann stellvertretend für Sie die Gebote, im Wettbewerb mit den anderen Bietern und deren Geboten, und versucht so, für Sie zum tiefstmöglichen Preis den Zuschlag zu erhalten.
5. Was ist das Mindestgebot?
Das Mindestgebot ist ein bei Auktionen häufig eingesetzter Reservepreis. Weil hier nur aktuelle und neuwertige Produkte angeboten werden, muss zuerst dieser Mindestpreis (50% des Ladenpreises) erreicht werden, bevor für das Produkt der Zuschlag gegeben werden kann. Bleibt das Gebot unter diesem Mindestpreis, hat der Artikel weiterhin den Status "Mindestpreis nicht erreicht". Damit erhält bei Auktionsende niemand den Zuschlag.
6. Was ist das Minimumgebot?
Das Minimumgebot ist das kleinste Gebot, das das System für einen Artikel zum Zeitpunkt Ihres Gebots akzeptiert. Wenn Sie ein Minimumgebot abgeben, bedeutet das nicht, dass Sie den Zuschlag erhalten. Sie müssen gleichzeitig das Mindestgebot (Minimum 50 % des Ladenpreises) erreichen oder übertreffen, bevor Sie den Zuschlag für einen Artikel erhalten können.
7. Kann ich ein Gebot abgeben bevor die Auktion beginnt?
Nein, Gebote werden erst bei Auktionsbeginn akzeptiert. Sie können sich aber schon im Vorfeld als Bieter registrieren. Artikelinformationen können auch schon vor Auktionsbeginn eingeholt werden, entweder beim Anbieter im Verkaufslokal oder online auf der Homepage.
8. Kann ich für mehr als einen Artikel ein Gebot abgeben?
Ja, Sie können bei so vielen Artikeln mitbieten, wie Sie wünschen. Jeder Artikel wird unabhängig von den anderen verkauft. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, für jeden Artikel, auf den Sie bieten, auch den Zuschlag zu erhalten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Meine Gebote" klicken, nachdem Sie sich eingeloggt haben.
9. Kann ich mehr als einmal auf denselben Artikel bieten?
Mit dem System des Stellvertreterbietens müssen Sie - nachdem Sie ein geheimes Höchstgebot festgelegt haben - nicht mehr selbst das Gebot erhöhen. Das System wird die Gebote stellvertretend für Sie abgeben, damit Sie in Führung bleiben, und zwar bis zu Ihrem festgelegten Maximum, wenn das nötig ist. Wenn Sie von einem Bieter überboten werden oder Sie Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen möchten, dann können Sie ein weiteres Mal auf denselben Artikel bieten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Meine Gebote" klicken, nachdem Sie sich eingeloggt haben.
10. Kann ich mein Gebot ändern oder annulieren?
Nein, wenn ein Gebot abgegeben wurde, kann es weder verändert noch annulliert werden. Wenn Sie hingegen Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen wollen, dann können Sie mit einem neuen Gebot Ihr ursprüngliches Gebot ersetzen.
11. Wieso ist das Gebot, das als mein Gebot eingetragen ist, nicht gleich dem Gebot, das ich abgegeben habe?
Der Marktplatz akzeptiert Ihr geheimes Höchstgebot und operiert dann in Ihrem Interesse als Stellvertreter. Darum gibt die Bietersoftware immer nur ein so hohes Gebot ab, wie nötig ist, um bei einem Artikel für Sie in Führung zu gehen.

Beispiel: Das aktuelle Höchstgebot beträgt 150,00 EUR, und Sie haben ein geheimes Höchstgebot von 200,00 EUR abgegeben, dann wird die Bietersoftware stellvertretend für Sie ein Gebot von 151,00 EUR abgeben, um in Führung zu gehen (1,00 EUR höher als das letzte Gebot). Deshalb ist in diesem Fall Ihr eingetragenes Gebot 151,00 EUR, obwohl Sie ein geheimes Höchstgebot von 200,00 EUR abgegeben haben.

12. Wie weiß ich, ob ich mit meinem Gebot in Führung liege?
Auf der Artikelseite finden Sie eine Gebotsliste, wo die gesamten abgegebenen Gebote aufgelistet werden. Wenn Sie hier Ihren persönlichen Benutzernamen ganz oben sehen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Gebot in Führung liegen. Wenn das nicht der Fall ist und das aktuelle Gebot höher ist als Ihr geheimes Höchstgebot, dann können Sie sich überlegen, ob Sie eventuell ein höheres geheimes Höchstgebot platzieren sollen, um für den Artikel doch noch den Zuschlag zu erhalten.
13. Wie weiß ich, ob ich den Zuschlag erhalten habe?
Der Veranstalter wird Sie schnellstmöglich nach Abschluss der Auktion informieren. Sie können sich auch ganz einfach nach Ende der Auktion in den Marktplatz einloggen und schauen, ob Sie als "Führender Bieter" bei Ihrem gewünschten Artikel aufgeführt sind. Klicken Sie einfach auf den Menüpunkt "Angebot bezahlen", um sowohl zu sehen, für welche Artikel Sie den Zuschlag erhalten haben, also auch um diese gleich online zu bezahlen, um sie baldmöglichst abholen zu können.
14. Welche Vorteile habe ich wenn ich online bezahle?
Sobald Sie die Ihnen zugeschlagenen Artikel online bezahlen, erhalten Sie umgehend (online-per Mail) das Zertifikat, das Sie berechtigt, den Artikel oder die Dienstleistung beim Verkäufer abzuholen bzw. einzulösen.
15. Ich habe einen Gutschein ersteigert. Wie lange ist dieser gültig?
Sofern in der Ausschreibung und auf dem Zertifikat nicht anders vermerkt, können Gutscheine nach Kaufdatum innerhalb von zwölf Monaten eingelöst werden.
16. Ich erhielt den Zuschlag für mehrere Artikel. Kann ich sie alle gemeinsam bezahlen?
Nein, Sie müssen für jeden Artikel einen eigenen Zahlungsvorgang durchführen, um das entsprechende Zertifikat für den Artikel zu erhalten.
17. Welche Online-Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
Alle Möglichkeiten der Onlinezahlung finden Sie in ihrem Zuschlagsmail.
18. Warum kann ich für einige Artikel nicht online bezahlen?
Der Verkäufer dieses Artikels oder der Veranstalter kann verlangen, dass einige Artikel persönlich bezahlt werden - besonders für hochpreisige Produkte werden zusätzliche Informationen benötigt.
19. Sind die Steuern im Zuschlagspreis enthalten?
Alle Artikel, die Sie ersteigern, sind inklusive Mehrwertsteuer. Es fallen also keine zusätzlichen steuerlichen Abgaben an.
20. Für Buchhaltungszwecke benötige ich einen Beleg. Wird mir ein Beleg ausgehändigt?
Ja, wenn Sie den Artikel oder die Dienstleistung vom Händler in Empfang nehmen, wird Ihnen ein Beleg ausgehändigt. Zudem erhalten Sie nach Zahlungseingang vom Verlag ein Zertifikat sowie eine Zahlungsbestätigung.
21. Was mache ich mit dem Artikelzertifikat?
Das Artikelzertifikat berechtigt Sie zum persönlichen Bezug des erworbenen Artikels. Bitte warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Ihr Artikelzertifikat einlösen, damit wir den Verkäufer korrekt und vollständig über Ihre Bezahlung und Ihr Bezugsrecht informieren können.
22. Ich kann den Artikel nicht persönlich abholen. Was soll ich machen?
Nachdem Sie Ihr Artikelzertifikat erhalten haben, können Sie den Verkäufer kontaktieren, um sich nach alternativen Möglichkeiten, zum Beispiel Hauslieferung, zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass hier anfallende Zusatzkosten von Ihnen bezahlt werden müssen.
23. Ich habe mein Artikelzertifikat verloren. Kann ich es noch einmal ausdrucken?
Ja, da Ihnen das Zertifikat als E-Mailanhang mitgeschickt wurde und Sie diesen erneut ohne Probleme herunterladen und ausdrucken können.
24. Wie kann ich sicher sein, dass meine Kontoinformationen geschützt sind?
Um Ihre Daten - insbesondere Ihre persönlichen Daten - bei der Übertragung zwischen Ihrem Browser (Internet Explorer, etc.) und Server vor Unbefugten zu schützen, werden diese mit einer Verschlüsselung übertragen. Diese Verschlüsselung ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht zu knacken!

Ihre Kreditkarteninformationen (Name, Kartennummer, Verfalldatum) werden verschlüsselt von Ihrem Browser zur Webseite und zum Server, welche die Zahlung abwickeln, übertragen, und keinerlei Kreditkarteninformationen werden zurück an Ihren Browser geschickt. Die Transaktion wird auf einem spezialisierten Zahlungsserver online abgewickelt und auch dort nur verschlüsselt übermittelt. Nachdem die Zahlung abgewickelt wurde, werden die Kreditkartendaten gelöscht und sie werden nicht auf der Auktionswebseite gespeichert.

Sie können selbst kontrollieren, dass eine gesicherte (verschlüsselte) Informationsübertragung erfolgt:

Microsoft Internet Explorer

  1. Zeigen Sie das Bestellformular an.
  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine beliebige Stelle im Formular und rufen Sie so das Kontextmenü auf.
  3. Klicken Sie unten im Kontextmenü auf den Menüpunkt "Eigenschaften" / "Properties". Bereits an der URL, die mit https beginnt, können Sie die sichere Übertragung erkennen.
  4. Über den Button "Zertifikate" können Sie sich anzeigen lassen, ob überhaupt eine sichere Übertragung vorliegt und wenn ja, mit welchem Zertifikat.

Firefox / Opera

  1. Zeigen Sie das Bestellformular an.
  2. Machen Sie einen Doppelklick auf das Schloss unten rechts im Fenster. (Wenn kein Schloss vorhanden sein sollte, ist die Verbindung nicht verschlüsselt!)
  3. Im nun erscheinenden Informationsfenster erhalten Sie alle nötigen Informationen über das Zertifikat und die Verschlüsselung.
  4. Bereits an der ersten URL im oberen Fensterteil, die mit https beginnt, können Sie die sichere Übertragung erkennen.

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Dann senden Sie uns doch einfach Ihre Frage mit Hilfe unseres Formulars.